R E G E L N
der Staatlichen Realschule Neustadt bei Coburg
V O R W O R T
Einen großen Teil des Tages verbringen Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in der Schule. Damit WIR uns wohl fühlen, brauchen WIR Grundregeln – die nicht nur in der Schule gelten.
- WIR alle tragen Verantwortung für das Gelingen unseres Schullebens. Dazu gehören rücksichtsvolles Miteinander, gegenseitige Achtung, Höflichkeit, Pünktlichkeit, Toleranz, Ehrlichkeit und nicht nur ein Denken an sich selbst – so kann Gemeinschaft entstehen und wachsen.
- In unserem Verhalten spiegelt sich wider, was WIR u.a. im Elternhaus, im Kindergarten oder in anderen Schulen gelernt haben.
- Meinungsverschiedenheiten wollen WIR friedlich austragen. Gewalt – in jeder Form – ist nie die Lösung von Konflikten.
- Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der Schulgemeinschaft und auch der nachfolgenden SchülerInnen. Sie belasten das Vertrauensverhältnis untereinander. Es kann nur wieder hergestellt werden, wenn Verantwortung dafür übernommen wird.
- Bei Problemen sollten Eltern, Schüler und Lehrer sich immer auch den Standpunkt der anderen Seite anhören, denn Probleme können WIR nur durch offene Gespräche mit den Betroffenen lösen. Ist dies nicht möglich, können Klassensprecher, Schulsprecher, Klassenleiter und Verbindungslehrer hilfreich vermitteln. In Ausnahmefällen wird die Schulleitung mit eingebunden.
- Der schulische Alltag erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit und Konzentration. Um erfolgreich zu sein, ist eine ordentliche häusliche Vorbereitung unerlässlich.
- Da die Lehrkräfte die Hauptverantwortung für den geregelten Schulbetrieb tragen, müssen WIR SchülerInnen ihre Anweisungen immer befolgen.
1. Hausrecht
Der Rektor, vertretungsweise seine Stellvertreter, eine damit beauftragte Lehrkraft oder der Hausmeister üben für den Sachaufwands-träger das Hausrecht aus.
Jede Lehrkraft übt das Hausrecht in dem Raum aus, in dem sie gerade tätig ist.
2. Publikumsverkehr
Schulfremde Personen wenden sich mit ihren Anliegen grundsätzlich an das Sekretariat, Handwerker und Lieferanten an den Hausmeister bzw. dessen Ehefrau. Anderen schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nicht gestattet.
Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt (Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr). Für die Zeit der Ferien gelten Sonderregelungen.
3. Schulfremde Geschäfte
Der Vertrieb von Gegenständen aller Art sowie Werbung hierzu, ebenso die Verteilung von Druckschriften in der Schulanlage an Schüler und Lehrkräfte, sind nicht gestattet. Lediglich der Verkauf von einfachen Speisen und alkoholfreien Getränken ist während der Pausen durch das Hausmeisterehepaar und über Getränkeautomaten erlaubt. Werbeanschläge und Ankündigungen dürfen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nur mit Genehmigung des Rektors oder seines Stellvertreters angebracht werden.
4. Politische Betätigung
Politische Werbung sowie parteipolitische Tätigkeit sind während des Unterrichts und bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen innerhalb des Schulgebäudes und -gelän-des nicht erlaubt.
5. Telefonieren, Faxen, Kopieren
Die Telefone im Sekretariat bzw. in den Konrektoraten und das Fax-Gerät stehen Lehrkräften nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Für private Gespräche stehen Lehrkräften und Schülern das im Treppenhaus angebrachte Clubtelefon gebührenpflichtig zur Verfügung.
Die Kopiergeräte im Konrektorat bzw. im Kopierraum stehen den Lehrkräften nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung. In der Regel kopiert der Hausmeister die benötigte Anzahl, in Ausnahmefällen – mit Genehmigung des Rektors – die Lehrkräfte selbst. Schüler können gegen ein kleine Gebühr das vor dem Direktorat stehende Kopiergerät benutzen.
6. Verhalten auf dem Schulgelände und im Klassenzimmer
WIR verhalten uns so, dass der Schulbetrieb und die Ordnung der Schule nicht gestört werden.
WIR sind ständig bestrebt, das Schulgrundstück, das Schulgebäude, die Klassenzimmer und die Sonderräume sauber zu halten. WIR sind auch bereit, einmal etwas aufzuheben, das wir nicht selbst weggeworfen haben. Schuleinrichtungen, Lehr- und Lernmittel erfordern sorgsame Behandlung. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten die Verursacher zu Schadensersatz und können für Schüler Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
WIR nehmen keine schulfremden Gegenstände (z.B. Messer, Spielzeugwaffen, Gameboys, MP3-Player, …) mit in die Schule. Während der Unterrichtszeit sind Handys auszuschalten und alle Funktionen zu deaktivieren. Bei Zuwiderhandlung werden die Gegenstände von der Lehrkraft eingezogen und können nur von den Erziehungsberechtigten im Rektorat abgeholt werden.
WIR dürfen auf dem Schulgelände keine alkoholischen Getränke und sonstige Rauschmittel zu uns nehmen, geschweige denn anbieten und vertreiben. Auch das Rauchen ist uns nicht gestattet. WIR dürfen im Winter wegen der hohen Verletzungsgefahr keine Schneebälle werfen. Während des Unterrichts essen und trinken WIR nicht, kauen auch nicht Kaugummi. WIR tragen keine Mützen in geschlossenen Räumen. WIR spielen Ball nur mit Genehmigung der Schulleitung zu bestimmten Zeiten, auf dem Hartplatz bzw. auf den Grünflächen des neuen Pausenhofes.
7. Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus ist für alle Schüler ab 07:10 Uhr geöffnet. Die Klassenzimmer werden ab 07:35 Uhr von den aufsichtsführenden Lehrkräften geöffnet. Beim ersten Gong gehen WIR Schüler sofort in den Klassenzimmern bzw. zu den Fachräumen. WIR Lehrer begeben uns kurz nach dem ersten Gong vom Lehrerzimmer in die Unterrichtsräume, damit der Unterricht pünktlich um 08:00 Uhr beginnen kann. Trifft spätestens nach 8 Minuten keine Lehrkraft ein, so meldet dies ein Klassensprecher im Sekretariat oder Konrektorat. Solange kein Lehrer anwesend ist, führen die Klassensprecher die Aufsicht und notieren störende Schüler an der Tafel. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Beginn jeder Unterrichtsstunde.
Die Fachräume betreten WIR nur in Anwesenheit des betreffenden Lehrers.
8. Stundenwechsel
Während des Unterrichts bzw. bei Stundenwechsel gehen WIR nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft auf die Toilette. Auch bleiben WIR bei Stundenwechsel (zwischen 1. und 2., 3. und 4. sowie 5. und 6. Stunde) im Klassenzimmer, wenn WIR uns nicht in einen Sonderraum begeben müssen. Bei jedem Stundenwechsel (auch bei geteiltem Unterricht) sind die Fenster zwei Minuten zu öffnen, ist die Tafel zu reinigen, sind Zeichen- und sonstige Geräte wieder an ihren jeweiligen Standort zurückzubringen. Bei Wechsel des Unterrichtsraums suchen WIR Schüler den neuen Raum ohne Verzögerung auf.
9. Pausenregelung
Bei Pausenbeginn um 09:30 bzw. 11:15 Uhr begeben WIR Schüler uns alle unverzüglich in den Pausenhof, bei schlechtem Wetter auch in die Pausenhalle. WIR halten uns nur so lange es nötig ist in den Toiletten bzw. beim Pausenverkauf, in den Gängen und Treppenhäusern auf. WIR Lehrer achten darauf, dass für Lüftung gesorgt wird, die Lichter gelöscht werden und verschließen die Unterrichtsräume.
Am Ende der Pausen begeben WIR Schüler uns beim ersten Gong unverzüglich zu den Klassenzimmern, zu den Fachräumen und zum Sportunterricht. WIR warten vor den Räumen unter Aufsicht der Klassensprecher auf die Lehrkräfte. WIR Lehrer verlassen das Lehrerzimmer ebenfalls beim 1. Gong, um rechtzeitig den Unterricht beginnen zu können.
10. Unterrichtsende
Bei Unterrichtsende stellen WIR unsere Stühle hoch und verlassen unser Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand. WIR melden auch evtl. Beschädigungen und defekte Geräte dem Hausmeister. WIR Lehrer verlassen den Unterrichtsraum als Letzte, achten darauf, dass Lichter und Overheadprojektoren ausgeschaltet bzw. die Kabel eingezogen, die Fenster geschlossen sind und schließen den Unterrichtsraum ab.
11. Freistunden, Mittagspause und Nachmittagsunterricht
In Freistunden begeben WIR Schüler uns in die Pausenhalle und verlassen nicht das Schulgelände. Mit Erlaubnis der Schulleitung dürfen WIR auf dem Hartplatz Ball spielen, ansonsten beschäftigen WIR uns an den in der Pausenhalle bereit gestellten Tischen und verhalten uns möglichst leise. Die gleiche Regelung gilt für eine ausfallende Stunde, wenn WIR auf die Busse oder den Zug warten müssen und von den Erziehungsberechtigten nicht die schriftliche Erlaubnis haben, das Schulgelände zu verlassen. Wenn WIR uns in der Mittagspause in der Schule aufhalten, können WIR uns beim Hausmeisterehepaar verpflegen und bleiben bis drei Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Pausenhalle. Auch nach Beendigung des Nachmittagsunterrichts können WIR uns in der Pausenhalle bis zur Abfahrt der Nachmittagsbusse oder des Zugs aufhalten. In der Pausenhalle können WIR Hausaufgaben erledigen, Spiele aus dem Spieleschrank holen, jedoch nicht Ball spielen oder herumrennen.
Zur Anfertigung der Hausaufgaben und zur stillen Beschäftigung steht ab 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein Klassenzimmer zur Verfügung.
12. Benutzung der freien Schülercomputer
Die Computeranlagen in der Nähe des Sekretariats und im Übergang zum Neubau Erdgeschoss stehen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die am Schuljahresbeginn eine entsprechende Erlaubnis ihrer Eltern vorweisen konnten. Vor Beginn der Computerbenutzung tragen WIR uns in die am Gerät bereitgelegte Liste ein.
Die Computer stehen für Recherchen im Internet oder für Übungszwecke bereit. Internetchats oder andere Unterhaltungsprogramme dürfen nur geladen werden, wenn kein anderer Schüler ansteht. Nach 15 Minuten stellen WIR die Anlagen für wartende Schüler zur Verfügung.
Grundsätzlich muss mit den Geräten sorgsam umgegangen werden, sodass sie möglichst lange funktionsfähig bleiben. Für Schäden kann jeder Benutzer haftbar gemacht werden. Die Drucker dürfen nur zum Ausdrucken der unbedingt notwendigen Dokumente benutzt werden. Nach der Sitzung muss der Computer heruntergefahren und der Monitor ausgeschaltet werden.
Die Benutzung der PCs ist auf die Zeit vor und nach dem Unterricht, sowie auf Freistunden begrenzt. In den Pausen ist die Benutzung nicht erlaubt.
Das Herunterladen von Viren, Trojanern und ähnlichen Programmen, sowie das Aufrufen Gewalt verherrlichender, pornographischer oder politisch extremer Seiten ist verboten und wird bestraft.
13. Verlassen des Unterrichts
Wenn WIR uns zu krank fühlen, um dem Unterricht folgen zu können, gehen WIR mit Erlaubnis des jeweiligen Lehrers ins Sekretariat. WIR können uns im Krankenzimmer ausruhen bis es uns wieder besser geht. Ist die Erkrankungen schlimmer, können WIR vom Sekretariat aus einen Erziehungsberechtigten anrufen. Sind die Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar, können WIR uns krankmelden und abholen lassen. Ist dies nicht möglich, tragen WIR uns in eine Liste ein und gehen ins Krankenzimmer, bis es uns wieder besser geht. Die Abwesenheit wird im Klassenbuch eingetragen. Entsprechendes gilt für den Nachmittagsunterricht.
14. Krankmeldungen – Beurlaubungen
Wenn WIR krankheitshalber nicht in die Schule gehen können, lassen WIR unsere Eltern, wenn möglich vor Unterrichtsbeginn (ab 07:00 Uhr) oder spätestens bis 08:30 Uhr, die Abwesenheit anzeigen. Telefon: 09568 / 6442 oder Fax: 09568 / 86526. Bei der Krankmeldung geben WIR die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an. Sollte sie länger als zunächst angegeben dauern, muss die Schule wieder verständigt werden. Bei Rückkehr in die Schule bringen WIR eine Krankheitsbestätigung der Eltern mit und geben sie sofort dem Klassenleiter. Beurlaubungsgesuche (z.B. wegen Vorstellungsgesprächen, Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen u.ä.) sollen WIR bis spätestens zwei Tage vor dem Termin im Sekretariat abgeben. Beurlaubungen wegen Urlaubsreisen werden grundsätzlich nicht genehmigt. Schul- und Schulweg-unfälle melden WIR sobald wie möglich.
15. Haftung der Schule bei Sachschäden
Fahrräder, Mofas usw. stellen WIR in bzw. bei den Fahrradständern ab und verschließen sie. Schüler und Besucher können ihre Autos vor dem Schulgelände auf den schulzugehörigen Parkplätzen abstellen. Nur Lieferfahrzeuge dürfen bis zum Haupteingang fahren.
Für beschädigte oder entwendete Fahrzeuge sowie bei Diebstahl von Zubehör kann die Schule nur im Rahmen der vom Sachaufwandsträger abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Ersatz leisten. Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken, Anoraks usw. bewahren WIR entweder in den uns zugewiesenen Spinden, die wir verschlossen halten oder in den Klassenzimmern auf. Die Schule kann auch hier nur im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Haftung übernehmen. Wertsachen (z.B. Uhren, Schmuck, Geld, Ausweise, Fahrkarten) sind nicht mitversichert.
16. Aufsichtspflicht
WIR Lehrer haben für die Zeit, in der die Erziehungsberechtigten annehmen müssen, dass ihr Kind in der Schule ist, die Aufsichtspflicht. WIR nehmen sie abwechselnd wahr und zwar: 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, während der Pausen, der Freistunden, nach Unterrichtsschluss am Vormittag und in den Mittagspausen. WIR achten dabei darauf, dass die Schüler sich nach den Regeln unserer Schule verhalten und sind auch Ansprechpartner. Nach Unterrichtsschluss am Nachmittag ist die Aufsichtspflicht durch den Hausmeister gewährleistet, wenn die Schüler noch eine gewisse Zeit auf ihr Verkehrsmittel warten müssen.
17. Alarm
Bei Alarm verlassen alle Klassen sofort unter Zurücklassung ihrer Schulsachen das Schulgebäude und richten sich nach dem aushängenden Fluchtwegplan. WIR Schüler begeben uns dann auf die im Alarmplan vorgesehene Plätze. Die Klassensprecher gehen ihrer Klasse voran. WIR Lehrer nehmen das Klassenbuch mit, schließen alle Fenster, schalten das Licht an und verlassen als Letzte den Raum. Nachdem WIR die Anwesenheit festgestellt haben, überbringen WIR dem Sicherheitsbeauftragten eine Meldung über Vollzähligkeit. WIR warten auf die Entwarnung und begeben uns dann zurück in die jeweiligen Klassenzimmer.
Für weitere Krisensituationen existiert ein eigener Plan.
Neustadt bei Coburg, 12. September 2013
Das Direktorat der Staatlichen Realschule Neustadt bei Coburg