Förderverein

Der Förderverein der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg stellt sich vor

Dieser gemeinnützige Verein trägt zur Verbesserung der Schulverhältnisse bei und unterstützt die Schule bei ihren unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben sowie bei ihrer sozialen und kulturellen Arbeit.

Beiträge und Spenden werden für Anschaffungen und Maßnahmen verwendet, für die keine oder nur ungenügende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, für schulische Veranstaltungen und Projekte sowie für Zuschüsse, z. B. für Kennenlerntage unserer 5. Klassen, die Fahrten der Chorklasse, der Theatergruppe und für die Sommersportwoche. Gerne übernehmen wir die Kosten für das „Schnupperessen“ in der Mensa für unsere Fünftklässler. Außerdem zahlt der Förderverein Prämien an besonders erfolgreiche bzw. besonders engagierte Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus haben wir den letzten beiden Jahren insgesamt 5 000 Euro für die Digitalisierung unserer Schule ausgegeben.

Deshalb bitten wir Sie, Mitglied des Fördervereins zu werden und dadurch unsere Schule finanziell zu unterstützen.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 10 Euro im Jahr, aber natürlich freuen wir uns auch über Spenden, die übrigens steuerlich absetzbar sind.

Anmeldungen nimmt unser Schulsekretariat gerne entgegen.

Ein herzliches Dankeschön an alle bisherigen Mitglieder und an alle neuen!
gez. Pauline Meyer 1. Vorsitzende


Bankverbindung:

Sparkasse Coburg/Lichtenfels

IBAN: DE14 7835 0000 0000 3753 03

BIC: BYLADEM1COB


Satzung des Vereins zur Förderung der Staatlichen Realschule e.V. in Neustadt b. Coburg

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Staatlichen Realschule e.V. in Neustadt b. Coburg.“ Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Neustadt b. Coburg.

3. Das Geschäftsjahr umfasst 12 Monate und beginnt mit dem Schuljahr.


§ 2 Vereinszweck

Der Verein soll das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule erhalten und fördern. Er trägt zur Verbesserung der Schulverhältnisse bei und unterstützt die Schule bei ihren unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben sowie bei ihrer sozialen und kulturellen Arbeit. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Beiträge und sonstigen Einnahmen sollen verwendet werden für

1. Anschaffungen und Maßnahmen, für die keine oder nur ungenügende Haushaltsmittel zur

Verfügung stehen

2. die Durchführung schulischer Veranstaltungen und Projekte

3. Zuschüsse und Prämien an Schülerinnen und Schüler.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die bereit sind, dem Vereinszweck gemäß die Staatliche Realschule Neustadt b. Coburg zu fördern.

2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird die Aufnahme nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Eingang des Aufnahmeantrags abgelehnt, ist die Mitgliedschaft erworben.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit.

2.Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er wird am Ende des Geschäftsjahres wirksam.

3. Der Vorstand kann den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund beschließen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Mitglied gegen das Ansehen, die Satzung und die Interessen des Vereins erheblich verstoßen hat.

4. Der Ausschluss wird mit der Zustellung der Ausschlusserklärung wirksam.

5. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinerlei Leistungen zurückerstattet. Ihnen stehen auch keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen zu.


§ 5 Beiträge

Der jährliche Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Es liegt im Ermessen der einzelnen Mitglieder, einen höheren Beitrag zu leisten bzw. dem Verein eine Spende zu gewähren.


§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand.


§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist vor allem zuständig für

1.1 die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes, des Kassenberichts und des Prüfungsberichts des Kassenprüfers

1.2 die Genehmigung der Jahresabrechnung

1.3 die Festsetzung des Mindestbeitrags

1.4 die Entlastung, die Abberufung und die Wahl des Vorstands

1.5 die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins

1.6 alle Fragen, die für den Bestand und die Arbeit des Vereins von grundsätzlicher Bedeutung sind.

2. Die Mitgliederversammlungen sind durch den Vorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche unter Beifügung der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung erfolgt per Email bzw. lokale Presse, Bürgerblatt der Stadt Neustadt und Gemeindeblätter des Einzugsgebietes.

Die Ergänzung der Tagesordnung durch Dringlichkeitsanträge kann während der Versammlung erfolgen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies beschließt.

3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre im Herbst statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Viertel der Mitglieder vom Vorstand binnen vier Wochen einzuberufen.

4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden regelmäßig mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen sowie für die Auflösung des Vereins ist aber eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

5. Die Mitgliederversammlungen werden von dem/der Vorstandsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in geleitet.

6. Das Stimm- und Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, müssen jedoch dann schriftlich und geheim durchgeführt werden, wenn mindestens ein anwesendes Mitglied dies beantragt.


§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

dem/r 1. Vorsitzenden

dem/r 2. Vorsitzenden

dem/r Kassierer/in

dem/r Schriftführer/in

mindestens einem/r Beisitzer/in, höchstens vier Beisitzern bzw. Beisitzerinnen

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Verliert ein Vorstandsmitglied noch während der Wahlzeit das Vertrauen der Mitglieder, so kann es nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung auch ohne Entlastungserteilung mit sofortiger Wirkung abgewählt werden. Eine Vorstandsveränderung ist in dieser Weise nur zulässig, wenn sie bereits Gegenstand der Tagesordnung auf der Einladung zur Mitgliederversammlung war. Unverzüglich ist dann ein neues Vorstandsmitglied zu wählen, ohne dass es der Einberufung einer weiteren Mitgliederversammlung bedarf.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1. und 2. Vorsitzende jeweils allein. Im Innenverhältnis gilt, dass der/die 2. Vorsitzende von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der/die 1. Vorsitzende verhindert ist.

4. Der Vorstand

4.1 beruft die Mitgliederversammlung ein

4.2 nimmt Aufnahme- und Austrittserklärungen entgegen und spricht den Ausschluss von Mitgliedern aus wichtigem Grund aus

4.3 bestimmt die jeweilige Verwendung der Einkünfte, der Rücklagen und der sonstigen Zuwendungen im Sinne des Vereinszweckes.

5. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben nur Anspruch auf die Erstattung ihrer Auslagen im Interesse des Vereins.

6. Der Vorstand wird nach Bedarf durch den 1. Vorsitzenden bzw. die 1. Vorsitzende einberufen, im Falle einer Verhinderung durch den/die Stellvertreter/in.

7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der jeweiligen Vorsitzenden.

8. In dringenden Fällen kann der/die 1. Vorsitzende über Ausgaben in Höhe von maximal 500,00 Euro allein entscheiden. Dies muss jedoch in der darauffolgenden Sitzung protokolliert werden. Diese Beschränkung gilt nur im Innenverhältnis.

9. Tritt die/der 1. Vorsitzende während seiner Amtszeit zurück, übernimmt die/der

10. Vorsitzende bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung kommissarisch alle Aufgaben.


§ 9 Niederschriften

Über alle Sitzungen des Vorstandes und über alle Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom jeweiligen Sitzungsleiter bzw. der Sitzungsleiterin und dem Protokollführer bzw. der Protokollführerin zu unterzeichnen sind.


§ 10 Kassenwesen

1. Über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist Buch zu führen. Für die Buch- und Kassenführung ist der/die Kassierer/in verantwortlich.

2. Über das Konto und über Barmittel sind der/die 1. Vorsitzende, im Falle seiner/ihrer Verhinderung der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassierer/in verfügungsberechtigt.

3. Jeweils vor der ordentlichen Mitgliederversammlung wird die Kassenprüfung durch die Schulleitung oder eine von der Schulleitung bestimmte Person durchgeführt.


§ 11 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Staatliche Realschule Neustadt bei Coburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wird geändert durch Beschluss in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 13.06.2016


Neustadt b. Coburg, den 13. Juni 2016

Staatliche Realschule
Neustadt bei Coburg 
Feldstraße 22
96465 Neustadt bei Coburg

Telefon: 09568 6442
Telefax: 09568 86526
E-Mail: verwaltung@rsnec.de

Links
Beratung
Schulmanager
Bus & Bahn
Mensa

Impressum
Datenschutz